Ernst Friesenhahn

deutscher Jurist und Staatsrechtslehrer; Richter am Bundesverfassungsgericht 1951-1963; Prof. in Bonn 1946-1970, Rektor der Universität 1950/51

* 26. Dezember 1901 Oberhausen

† 5. August 1984 Bonn

Internationales Biographisches Archiv – Personen aktuell 46/1984

vom 5. November 1984

Wirken

Ernst Friesenhahn, kath., stammte aus Oberhausen im Rheinland und war Sohn eines Gymnasialprofessors. Nach dem Abitur studierte er ab 1920 in Bonn zunächst Nationalökonomie, wechselte aber schon im zweiten Semester zur Rechts- und Staatswissenschaft. Ein Semester verbrachte er in Tübingen. 1928 promovierte er als Assistent von Prof. Carl Schmitt mit einer Arbeit über den politischen Eid zum Dr. jur. Nach dem Assessorexamen war er weiter als Assistent tätig, u.a. bei Prof. Richard Thoma. 1932 habilitierte er sich an der Universität Bonn mit einer vielbeachteten Arbeit über "Die Staatsgerichtsbarkeit" (erschienen in Anschütz-Thoma, "Handbuch des deutschen Staatsrechts" Bd. II).

Ab 1938 lehrte er als nichtbeamteter und ab 1939 als außerplanmäßiger Professor an der Universität Bonn. Da ihm seine ablehnende Haltung gegenüber dem Nationalsozialismus die Berufung auf ein Ordinariat verwehrte, gab er 1939 die akademische Laufbahn auf und war in der Folge als Rechtsanwalt am Oberlandesgericht Köln tätig, doch wurden ihm auch in dieser Richtung große Hemmnisse in den Weg gelegt.

Am 1. April 1946 ...